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 Hallo zusammen,
 
die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung ab Freitag (14.01.) in Kraft treten.
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt (zZ.) grundsätzlich die 2G+-Regelung.
 
-- Teilnehmer mit Booster- Impfung vom Test Befreit (mit Nachweis)
 
-- Teilnehmerdie frisch Geimpft – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit wird die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt erweitert“ ( Nachweis mitbringen).
 
-- Teilnehmer ohne Frisch Impfung, Deren doppel impfung etc. länger als 3 Monate zurückliegt müssen einen gültigem Testnachweis mitbringen oder sich vor Ort Testen (Test selbst mitzubringen).
 
 

Mit sportlichem Gruß

Gerd Brück

Sportleiter SK 131

Hallo zusammen,

leider musste die KM 2022 unterbrochen bzw. abgesagt werden. Die restlichen Wettkämpfe der Meisterschaft im Dezember auszutragen, schlug fehl.
 
Die MPK in dieser, hat eine Änderung erst ab dem 28.12 vorgesehen. Eine neue MPK ist für den 07.01. 2022 angesetzt.
 
Das heißt für uns, erst einmal, wir könnten nach dieser Sitzung im Januar die KM 2022 (restliche Wettkämpfe) durchführen (geplant ist):
 
15/16 Januar Kurzwaffen und 22/23 Januar Langwaffen.
 
Ich werde die Vereine so früh wie möglich informieren, auch über unsere Homepage.
 
Bis dahin wünsche ich allen Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2022. Bleiben Sie gesund!
 

Mit sportlichem Gruß

Gerd Brück

Sportleiter SK 131

Hallo zusammen,

 
ab Mittwoch 24.11.2021 gibt es schärfere Corona-Regeln (es gilt die 28 Bekämpfungsverordnung). Das heißt es gilt das 2G-Modell in ganz Rheinland-Pfalz (für Erwachsene ab 18 Jahre). Nur noch geimpfte oder genesene können an der KM 2022 teilnehmen (mit Bescheinigung). Ausnahmen gibt es für Personen (mit Nachweis: ärztliches Attest) die sich nicht gegen das Coronavierus impfen lassen können.
 
 
Kinder bis einschließlich 11 Jahre gelten als genesen und dürfen somit an der KM 2022 teilnehmen.
 
Für Kinder und Jugendliche, im Alter von 12 bis 17 Jahre, gilt demnach das 3G-Modell. Sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Das kann bei ihnen ein Selbsttest vor dem Wettkampf sein. Ausnahme auch hier Personen (mit Nachweis: ärztliches Attest) die sich nicht gegen das Coronavierus impfen lassen können (Laut der Landesregierung reicht das aus).
 
 
Nach meiner Meinung können Kinder und Jugendlicher einen Selbsttest mitbringen und vorm Wettkampf getestet werden (am Wettkampfort unter Aufsicht eines Verantwortlichen).
 
 
Auch möglich der Verein testet selbst (zu Hause, vor dem Wettkampf, am gleichen Tag) und bringt eine schriftliche Bestätigung vom Verein (Unterschrift Vorstand) mit. Die Bescheinigung sollte nachfolgende Daten enthalten: Personendaten des getesteten, Ort und Datum sowie Unterschrift des Durchführenden.
 
 
Informiert deshalb alle Kinder und Jugendliche, die es betrifft, über diese Neuerung.
 
Mit sportlichem Gruß
 
Gerd Brück
 
Sportleiter SK 131
 
 
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