Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zu meiner u.a. E-Mail möchte ich auf diesem Weg zunächst darüber informieren, dass in der Sitzung des Bundesausschuss (BA) Sportschießen des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) beschlossen worden ist, dass die Verwendung von eigenen Auflagen bei den Deutschen Meisterschaften (DM) 2022 in Hannover und Dortmund eine einmalige Ausnahme gewesen ist.
Somit bleibt es im Sportjahr 2023 bei der Regel 9.6. , dass eigene Auflage nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Veranstalter keine Auflagen zur Verfügung stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Zimmermann
Landessportleiter
An die Kreis- und Bezirkssportleiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mit dieser E-Mail darüber informieren, dass seitens des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) für die Deutschen Meisterschaften (DM) 2022 in Hannover und Dortmund entschieden worden ist, dass eigene Auflageständer verwendet werden dürfen. Die Information darüber ist ausschließlich aus den Startkarten für die DM in Hannover und Dortmund ersichtlich. Hier ist folgender Satz aufgeführt: „Die Verwendung von eigenen, regelgerechten Auflagen ist nach Genehmigung durch die Wettkampfleitung möglich.“ Dies bedeutet, sofern die Auflage der Regel 9.6 der Sportordnung (SpO) des DSB entspricht (Rundmaterial 50 mm Durchmesser oder Halbrundmaterial mit 25 mm und eine Länge von mindestens 100 mm), dürfen diese in Hannover bzw. Dortmund verwendet werden.
Am kommenden Freitag/Sonntag finden Sitzungen der Technischen Kommission (TK) bzw. des Bundesausschuss (BA) Sportschießen des DSB in München statt, bei denen über diese Entscheidung / Problematik sicherlich gesprochen wird. Wie hier letztlich, auch für die Zukunft, entschieden wird, kann ich z.Zt. nicht bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Zimmermann
Landesportleiter